11016-15-2 | Spirulinablau(Phycocyanin)-Pulver
Produktbeschreibung
Phycocyanin ist ein Phycobiliprotein, das durch Wasserextraktion und Membrantrenntechnologie aus essbarer Spirulina gereinigt wird. Es ist der einzigartigste Wirkstoff in den Nahrungsbestandteilen von Spirulina. Blau ist rein und klar. Derzeit wird hauptsächlich C-Phycocyanin, eine Mischung aus Phycoerythrin und Isophycocyanin, sowie andere geringe Mengen an Proteinen und Kohlenhydraten extrahiert, die natürlicherweise in Spirulina vorkommen.
Bei der Verwendung als Pigment unterscheiden sich die Spezifikationen nach Farbpreis:
Derzeit beträgt die herkömmliche Spezifikation einen Farbwert von 180 (der Farbwert wird durch UV-Detektion unter dem vorgeschriebenen Verdünnungsfaktor in Absorption bei 618 nm umgewandelt). Generell kann die Zugabe von Trehalose als Trägerstoff die Stabilität des Produkts erhöhen. Sie können auch niedrigere, höhere Farbpreise oder reines Pulver anpassen, und der Kunde wählt den Träger für die Compoundierung.
Bei der Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel differenzieren manche Kunden die Spezifikationen nach dem Phycocyanin-Gehalt:
Derzeit werden sie entsprechend den vom Kunden vorgegebenen Inhalten angepasst.
Sowohl der Farbwert als auch der Gehalt stellen den Gehalt an Phycocyanin im Endprodukt dar, und je höher der Farbwert, desto höher der Gehalt. Das 180-Farben-Produkt entspricht einem Phycocyaningehalt von 25 % -30 %
Wird in China als Lebensmittelzusatzstoff verwendet. Es wurde noch nicht im Katalog für Lebensmittel oder neue Lebensmittelzutaten aufgeführt. Die „Gesundheitsstandards für die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen“ (GB2760-2014) legen fest, dass es in Süßigkeiten, Gelee, Eis am Stiel, Eiscreme, Eiscreme, Käseprodukten, Fruchtsaftgetränken (Geschmack) und der maximalen Verwendungsmenge verwendet werden darf beträgt 0,8g/kg.
Phycocyanin hat 2012 in den USA die GRAS-Prüfung bestanden und kann als Lebensmittelzutat in allen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln (außer Babynahrung) verwendet werden. Als Zutat in allen Lebensmitteln mit Ausnahme von Säuglingsanfangsnahrung und Lebensmitteln, die der Gerichtsbarkeit des USDA unterliegen, in Mengen bis zu maximal 250 Milligramm pro Portion.
Als Spirulina-Extrakt kann es in Süßwaren, Zuckerguss, Eiscreme, gefrorenem Gebäck, Gebäckbeschichtungen und -dekorationen, festen Getränken, Joghurt und Sand verwendet werden. Die Menge der Zutaten wie Brot, Pudding, Käse und Gelbonbons ist unbegrenzt , Brot, verzehrfertige Cerealien und Nahrungsergänzungsmittel (Tabletten, Kapseln).
Als Einzelstoff ist es nicht in der Lebensmittelzusatzstoffliste enthalten (keine E-Nummer). Die Europäische Union verfügt jedoch über einen Standard, um zu bestimmen, ob ein Extrakt als Lebensmittelzutat gleichwertig zu seiner Extraktionsquelle verwendet werden kann, d. h. als Lebensmittel mit färbender Eigenschaft (gefärbtes Lebensmittel) oder Farbstoff (Pigment). Phycocyanin erfüllt diesen Standard und kann als Spirulina-Extrakt oder -Konzentrat als Lebensmittelzutat verwendet werden.
Spezifikation
ARTIKEL | STANDARD | ERGEBNISSE |
Aussehen | Blaues feines Pulver | Eingehalten |
Identifizierung der Algenart | Spirulina Platensis | Eingehalten |
Geschmack/Geruch | Mild, schmeckt nach Seetang | Eingehalten |
Feuchtigkeit | ≤8,0 % | 5,60 % |
Asche | ≤10,0 % | 6,10 % |
Partikelgröße | 100 % bis 80 Mesh | Eingehalten |
Farbwert | E18,0 ± 5 % | E18.4 |
Pestizid | Nicht erkannt | Nicht erkannt |
Führen | ≤0,5 ppm | Eingehalten |
Arsen | ≤0,5 ppm | Eingehalten |
Quecksilber | ≤0,1 ppm | Eingehalten |
Cadmium | ≤0,1 ppm | Eingehalten |
Gesamtzahl der Teller | ≤1.000 KBE/g | 500 KBE/g |
Hefe und Schimmel | ≤100 KBE/g max | <40 KBE/g |
Coliforme Bakterien | Negativ/10g | Negativ |
E.Coli | Negativ/10g | Negativ |
Salmonellen | Negativ/10g | Negativ |
Staphylokokken | Negativ/10g | Negativ |
SCHLUSSFOLGERUNG DER ANALYSE | ||
Kommentar | Diese Produktcharge entspricht der Spezifikation | |
Lagerung | An einem kühlen, trockenen Ort aufbewahren und vor starkem Licht und Hitze schützen |